Allgemeine Geschäftsbedingungen von SinnErlebnisNatur
Sehr geehrter Kunde,
diese Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und uns, der Firma/Einzelunternehmen "Sinnerlebnisnatur" zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen sie diese daher sorgfältig durch.
Veranstalter/Anbieter
Kanu-Touren und/oder Kanuverleih werden von SinnErlebnisNatur (Anbieter, Veranstalter) durchgeführt, nachfolgend „SEN“ genannt.
§ 1 Vertragsabschluss, Anmeldung und Abschluß des Vertrages
1.1 Mit der Buchung (Anmeldung zur Tour, Kanuverleih) die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, bietet SEN den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung der Tour bzw. der Bedingungen mit den "Wichtigen Hinweise und Bestimm-ungen" und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Buchung vorliegen, verbindlich dem Kunden an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von SEN an den Kunden, bzw. dem Gruppenauftraggeber zustande. Eine Eingangsbestäti-
gung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Buchungsperson, bzw. der Gruppenauftraggeber haftet für alle
Verpflichtungen von Teilnehmern bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlung des Gesamtpreises und den Stornokos-
ten, für welche sie/er die Buchung vornimmt, sofern sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen
hat.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von SEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SEN vor, an das der Kunde
für die Dauer von sieben Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung an SEN erklärt.
§ 2 Zahlungsbedingungen
2.1 Mit der Anmeldung/Buchung ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig, die restliche Zahlung spätestens jedoch sieben Tage vor Tourbeginn. Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet, sind jedoch frühestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl SEN zur ord-
nungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückhaltungsrecht
des Kunden besteht, so ist SEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit entsprechenden
Rücktrittskosten zu belasten.
2.3 Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.4 Bei Buchungen, die am Tag des Leistungsbeginns oder ein Tag zuvor erfolgen, ist der Gesamtpreis vor Ort in bar zu entrichten. Kartenzahl-ungen oder Zahlungen per PayPal vor Ort werden nicht akzeptiert. Soweit SEN zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen
ist eine Rechnungsstellung möglich. Bei verspäteter Rückgabe der gebuchten Ausrüstung kann der Anbieter eine Nachzahlung verlangen.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-
fälligkeiten, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen In-
formationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Anbieter berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
§ 3 Kündigung durch SEN / Veranstalter
3.1 SEN kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde/Teilnehmer die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt vor allem dann, wenn Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von den Beauftragten von
uns aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour gegeben wurden oder werden, der/die Gruppenverant-
wortliche(n) ihren vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour nicht nachkommen und wenn Teilnehmer oder Gruppen-
verantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von uns enthalten sind und über-
geben oder mitgeteilt wurden.
3.2 Kündigt SEN, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis. SEN muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung dieser Leistung erlangt. Gutgeschriebene Beträge durch die Leistungs-
träger werden dabei berücksichtigt bzw. verrechnet. Etwaige Bevollmächtigte bzw. Erfüllungsgehilfen/Tourguide von SEN sind in diesen Fällen
bevollmächtigt die Rechte von SEN wahrzunehmen.
3.3 SEN übernimmt keine Pflichten und auch kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Wetter-
lage. Alle Touren und Ausflüge werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich unge-
wöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.
3.4 Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen (ausgenommen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände i.S.v. § 651h
Abs. 3 BGB) rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen An-
spruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen
oder Leistungen. Hiervon unberührt bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht für den Kunden und SEN entsprechend den gesetzlichen Bestimm-
ungen über die Kündigung bei höherer Gewalt gemäß § 651j BGB. Dazu zählen vor allem Hochwasser, Niedrigwasser, Gewitter, Hagel, Sturm
oder andere Gefahren.
§ 4 Haftung und Rücktritt von SEN / Veranstalter
4.1 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Tourvorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
4.2 Die vertragliche Haftung von SEN, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachver-
traglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden/Teilnehmers von SEN weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt oder wenn SEN für einen dem Kunden/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
a) Vor Antritt der Tour:
Der Tourveranstalter/Anbieter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Tour durch nicht vorherseh-
bare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Tourguides
oder auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde hat Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge.
b) Nach Antritt der Tour:
Wenn der Kunde/Teilnehmer trotz Abmahnung des Veranstalters/Anbieters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Es wird z.B. erwartet,
daß mit der Natur sorgsam umgegangen und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert werden. Dies gilt aber auch, wenn der Kunde/-
Teilnehmer den in der jeweiligen Tourbeschreibung aufgeführten Anforderungen nicht entspricht. Kündigt der Tourveranstalter, so hat er Anspruch
auf Einbehaltung des Gesamtpreises, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden/Teilenehmer zu tragen.
4.3 SEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung der Tour und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
vertraglichen Leistung von SEN sind.
4.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Tour geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Tourendes folgt. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonntag, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
4.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach der vertraglich vor-
gesehenen Beendigung der Tour gegenüber dem Veranstalter/Anbieter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen-
über SEN unter der u.a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden/-Teilnehmers ent-
fallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Teilnehmer An-
sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§ 5 Rücktritt/Kündigung durch den Kunden/Teilnehmer
5.1 Der Kunde/Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Rücktrittserklärung
bis 14 Tage vor Tourbeginn, erlaubt sich der Veranstalter/Anbieter die Anzahlung von 20 % einzubehalten, bei späterem Rücktritt werden folgende
prozentualen Anteile des Gesamtpreises in Rechnung gestellt:
a) ab 7 Tage 50 %
b) ab 1 Tag 80 %
c) bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages.
SEN bietet ggf. Ersatztermine an, falls eine Tour nicht durchgeführt werden kann. SEN prüft individuell, ob ein kostenloser Storno möglich ist.
5.2 Dem Kunden ist es gestattet, SEN nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kos-
tenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. SEN behält sich vor,
im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandenen, dem Kunden/Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu be-
legender Kosten zu berechnen.
§ 6 Allgemeine Obliegenheiten des Kunden/Teilnehmers
6.1 Der Kunde/Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Tourleitung von SEN anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die
Erreichbarkeit der Tourleitung, wird der Kunde/Teilnehmer, soweit die Tour nicht ständig von einer eigenen Tourleitung von SEN begleitet wird,
rechtzeitig vor Tourbeginn unterrichtet. Wird die Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Vertragspartner/Kunde den Ver-
trag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Ansprüche des Kunden/Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem
Kunden/-Teilnehmer obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.2 Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des vereinbar-
ten Gesamtpreises. SEN wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 7 Umbuchungen, Änderung der Buchung
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, des Ziels oder des Ortes des Tourantritts,
besteht nicht. Sofern eine Umbuchung möglich ist, wird sie auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen. SEN kann bis zu dem bei den Rück-
trittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe (bis 14 Tage vor Tourbeginn) ein Umbuchungsentgelt von € 20,- EUR erheben.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Ver-
trag gemäß zu den festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
§ 8 Besondere Pflichten und Haftung des Kunden/Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung bei-
zutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlich-
en Tourleitung/Erfüllungsgehilfen zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kun-
de/Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.2 Eine Teilnahme unter Alkoholeinfluß ist nicht möglich. Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen
des Straßenverkehrsrechts. Erscheint ein Kunde/Teilnehmer erkennbar alkoholisiert, verliert er seinen Anspruch auf Leistung, bleibt aber selbst
weiter zahlungspflichtig. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teil-
nehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder
Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren
o.ä. sind, exakt zu befolgen. Das Befahren bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern
grundsätzlich, streng verboten. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen,
soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von SEN oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.3 Den Anweisungen des jeweiligen Tourguides/Erfüllungsgehilfen des Anbieters ist jederzeit Folge zu leisten, wenn sie der persönlichen Sicher-
heit und/-oder Gesundheit des Kunden/Teilnehmers dienen.
8.4 Kinder und Jugendliche bedürfen der Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten bevollmächtig-
ten erwachsenen Person.
8.5 Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise ist der Kunde verpflichtet, SEN unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Der Anbieter behält sich vor bei erheblichen Verspätungen (ab 1 Std.) einen Verspätungszuschlag zu erheben bzw. alternativ die Tour zu verkürzen.
8.6 Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Leistungsstörung beizutragen. Die Ihnen angebotenen Schwimmhilfen müssen getragen werden. Die Teilnahme an der Einweisung vor Beginn der
Tour ist Pflicht, den darin enthaltenen Weisungen über die Befahrungsregeln und Vorsichtsmaßnahmen ist Folge zu leisten.
§ 9 Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden/Teilnehmers gegenüber SEN, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden
aus unerlaubter Handlung - hat der Kunde innerhalb eines Monats nach programmgemäßer Beendigung der Tour schriftlich an den Veranstalter/-
Anbieter zu stellen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
9.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätz-
lichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SEN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SEN beruhen, verjähren nach
zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstig-
er Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SEN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilf-
en von SEN herruhen.
9.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Tourendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
§ 10 Besondere Bestimmungen bei Gruppenangeboten
10.1 SEN haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis von SEN, vom Gruppenauftraggeber zu-
sätzlich zu den Leistungen von SEN angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden/Teilnehmers zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu zählen:
a) Vom Gruppenauftraggeber oder dessen Beauftragten organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit SEN vertraglich vereinbarten Tourort
und Rückreiseort.
b) Nicht im Leistungsumfang von SEN enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tour und am Zielort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.
10.2 SEN haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers oder seiner Beauftragten vor, während und nach der Tour,
insbesondere nicht für Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Tourleiter/innen, Sonderabsprachen mit den verschieden-
en Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem Kunden/Teilnehmer, soweit diese nicht mit SEN abgestimmt und von dieser
ausdrücklich gebilligt wurden.
10.3 Der Kunde/Teilnehmer hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen bei dem von SEN eingesetzten Er-
füllungsgehilfen bzw. Beauftragten vorzunehmen. Eine Mängelanzeige ausschließlich gegenüber dem Gruppenauftraggeber oder seinen Beauf-
tragten ist nicht ausreichend.
§ 11 Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Der Kunde/Teilnehmer ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden/Teilnehmers, auch wenn diese Vor-
schriften nach der Anmeldebestätigung geändert werden sollten.
§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen SEN und dem Kunden/Teilnehmer bzw. dem Gruppenauftraggeber findet aus-
schließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde/Teilnehmer kann SEN nur an dessen Sitz verklagen.
12.2 Für Klagen von SEN gegen den Vertragspartner/Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Ver-
tragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SEN vereinbart.
§ 13 Mindestteilnehmerzahl
13.1 Für alle angebotenen Touren wird eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt. Wird diese nicht erreicht, so ist der Veranstalter/Anbieter be-
rechtigt, bis mindestens zwei Tage vor Beginn der Tour vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhält der Kunde/Teilnehmer den gezahlten
Betrag ohne Abzüge in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche des Kunden/Teilnehmers könnten hieraus nicht abgeleitet werden. Der Veranstalter
/Anbieter hält sich offen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch einen Aufpreis nach Absprache mit dem Kunden dennoch die Tour
durchzuführen.
13.2 SEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl bzw. die Mindestabnahme von Kanadier-Booten sowie der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SEN, muss in der
konkreten Ausschreibung der Tour, bei einheitlichen Regelungen für alle Touren, bei bestimmten Arten von Touren oder einer allgemeinen Leist-
ungsbeschreibung angegeben sein.
b) SEN hat die Mindestteilnehmerzahl bzw. die Mindestabnahme von Kanadier-Booten sowie die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestäti-
gung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben bzw. Angaben im Internet zu verweisen.
c) SEN ist verpflichtet, dem Kunden/Teilnehmer gegenüber die Absage der Tour unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tour wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.
d) Ein Rücktritt von SEN früher als zwei Wochen vor Tourbeginn ist unzulässig.
13.3 Der Kunde/Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Tour verlangen, wenn SEN in der
Lage ist, eine solche Tour ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde/Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Tour durch SEN diesem gegenüber geltend zu machen. Wird die Tour aus diesem Grund nicht durchge-
führt, erhält der Kunde auf den Gesamtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
§ 14 Dauer der Touren und vorzeitiger Abbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen
14.1 Die von SEN angegebenen Zeiten sind geschätzte Zeiten. Je nach Wasserführung und Windrichtung können die Zeiten variieren. Die vom
Kunden/Teilnehmer zu vertretenden Zeitüberschreitungen und die dadurch entstehenden Kosten, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen
Rückerstattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund der Verspätung entstehen. Bei vom Teilnehmer zu vertretenden
Zeitüberschreitungen besteht kein Anspruch auf Durchführung vereinbarter Abholungen oder Transfers. Diese sind vom Teilnehmer selbst auf kein
Anspruch auf Durchführung vereinbarter Abholungen oder Transfers. Diese sind vom Teilnehmer selbst auf eigene Rechnung zu organisieren. Ein
Anspruch auf Rückzahlung wegen kürzerer Fahrtzeiten besteht nicht.
14.2 Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Reise gehen entstehende Kosten, soweit der Abbruch nicht von SEN oder dessen Erfüllungsge-
hilfen zu vertreten ist, auch bei einer vorzeitigen oder besonderen Abholung des Kunden/Teilnehmers bzw. von Ausrüstungsgegenständen, zu
Lasten des Kunden/Teilnehmers.
14.3 Nimmt der Kunde/Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch
auf anteilige Rückerstattung. Insbesondere wenn z.B. ein Transfer oder Anschluß verpasst oder die Tour frühzeitig an einer anderen Ausstiegs-
stelle beendet wird.
14.4 Wird die gebuchte Tour durch den Kunden/Teilnehmer vorzeitig an einer vorherigen auf der bei der Einweisung genannten und auf der Fluß-
karte/Streckenbeschreibung ausgewiesenen Ausstiegsstelle beendet, ist es die Pflicht des Kunden/Teilnehmers den Veranstalter/Anbieter telefon-
isch oder schriftlich per E-Mail an info@sinnerlebnisnatur.de unter Angabe einer Telefon-Nr. für Rückfragen über den Ablageort der Ausrüstung zu
informieren. Der Kunde/Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages.
§ 15 Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen
15.1 SEN behält sich das Recht vor für Werbe- und Informationszwecke Bild- und Filmaufnahmen zu machen. Sollten Sie nicht damit einver-
standen sein, teilen Sie uns das bitte explizit mit. Zudem weisen wir daraufhin, dass die Nutzung von Bild- und Filmaufnahmen Dritter, die währ-
end der Tour gemacht wurden, für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke verboten sind.
§ 16 Salvatorische Klausel
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten ihre
Gültigkeit.
Wichtige Hinweise und Bestimmungen
Bestimmungen Kanuverleih/Kanutouren
Die Kanutouren werden ausschließlich in Begleitung erfahrener Tourguides angeboten. Die Kanus (Kanadier) können mit 2-3 Personen besetzt
werden. Eine Vermietung von mindestens vier Kanadiern bzw. Kajaks ist ohne Tourguide möglich.
Der Kunde/Teilnehmer kann bei Anmietung eines Kanus von SEN diesen bei Tourbeginn ab 9h in Empfang nehmen, sofern keine andere Uhrzeit
vereinbart wurde. Am Tourende ist die im Vorfeld angegebene Abholstelle zu der festgelegten Zeit anzulaufen bzw. anzusteuern.
Die Abholstelle ist im Vorfeld durch SEN vorgegeben. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung
können zusätzliche Kosten entstehen.
Die Kanus (Kanadier) sind zusammen mit einem Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen von SEN auf einen Trailer aufzuladen. Die vermieteten Kanus
dürfen ausschließlich auf der gebuchten Tour benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme sowie das Be-
fahren des Rheins strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen.
Der Kunde/Teilnehmer verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von erwachsenen Personen führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu
zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. Während der Tour sind die von SEN ausgegebenen Schwimmhilfen zu tragen.
SEN übernimmt keine Haftung für die vom Kunden/Teilnehmer mitgenommenen elektronischen Geräte, Brillen oder sonstigen Gegenstände.
Der Veranstalter kann keine Sicherheit oder Haftung für Teilnehmer gewähren, die sich von der Gruppe entfernen. Die Anweisungen der Tour-
guides sind sicherheitsrelevant und daher zu befolgen.
Für jeden Teilnehmer steht individuell die passende Schwimmweste (Schwimmhilfe), ein Paddel in entsprechender Länge und das passende Boot
mit Transporttonne oder Packsack bereit. Die Teilnehmer haben eine normale gesundheitliche Verfassung und sie müssen schwimmen können.
Sie haben das für die Tour angegebene Mindestalter erreicht. Dies ist i.d.R.13 Jahre. Der Kunde/Teilnehmer bzw. der Gruppenverantwortliche
muß dem Tourguide vor der Tour auf allfällige körperliche, medizinische oder gesundheitliche Probleme aufmerksam machen.
An der Einstiegsstelle erfolgt eine Einweisung in die Paddeltechniken sowie Sicherheitshinweise und Informationen zu den einzelnen Strecken-
abschnitten.
Die Ausrüstung wird vor Ort bei Beginn der Tour zur Verfügung gestellt und ist am Ende der Tour entsprechend wieder gesäubert zurückzugeben.
SEN behält sich das Recht vor, falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, einzelne Teilnehmer auszuschließen oder eine Tour abzusagen.
Die Teilnehmer hinterlassen keine Spuren in Form von Abfall oder Naturzerstörungen.
Personentransfer
Wir können aktuell noch keinen Personentransport anbieten. Die Fahrt vom Endpunkt der Tour zum Ausgangspunkt ist daher selbst zu organi-
sieren. Bei Touren mit Tourguide (Kanuguide), können bis zu drei Personen von der Ausstiegsstelle zur Einstiegsstelle geshuttelt werden.
Der Transfer ist komplett selbst zu organisieren indem ihr euch mit eurer Gruppe abstimmt bzw. in Absprache mit dem Tourguide/Erfüllungsge-
hilfen. Stellt vorher einen PKW oder Fahrräder an der Ausstiegsstelle ab und kommt dann alle direkt zum Einstiegspunkt. Nach der Tour holt ihr
die Fahrzeuge am Einstiegsort wieder ab.
Gepäcktransport
Ein Gepäcktransport ist ausgeschlossen.
Boote:
8 x 3-Sitzer PE Kanadier für ruhige Seen und Flüsse Firma Lettmann
3 Stabile Flechtsitze aus Holz und Gurtband, Holztraverse, stabile Alu-Tragegriffe
Auftriebs- und Stützschaum unter der Mittelbank, Länge 450 cm, Breite 95 cm, Gewicht 39,5 kg, Volumen 890 L, Zuladung 330 kg
1 x Kajak
Tourenanbieter
SinnErlebnisNatur -
Einzelfirma
Alte Landstr. 43
69469 Weinheim
Inhaber: Ralph Spönlein
Tel. +49 (0)160//93058926
info@sinnerlebnisnatur.de