Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen von SinnErlebnisNatur

 

Sehr geehrter Kunde,

 

diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und uns, der Firma/Einzelunternehmen

 

Sinnerlebnisnatur zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen sie diese daher sorgfältig durch.

 

 

Reiseveranstalter/Anbieter

 

Kanu-Touren und/oder Kanuverleih werden von SinnErlebnisNatur (Anbieter, Veranstalter) durchgeführt, nachfolgend SEN genannt.

 

 

 

§ 1 Vertragsabschluss, Anmeldung und Abschluß des Vertrages

 

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) die mündlich, schriftlich, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde SEN den Abschluss eines Reisevertrages

auf der Grundlage der Reiseausschreibung bzw. der Reisebedingungen mit den wichtigen Hinweisen und aller ergänzenden Angaben in der

Buchungsgrundlage, soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Buchung vorliegen, verbindlich an.

 

Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von SEN an den Kunden, bzw. den Gruppenauftraggeber zustande. Eine Eingangs-

bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Buchungsperson, bzw. der Gruppenauftraggeber

haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, insbesondere die Zahlung des Reisepreises

und von Stornokosten, für welche sie/er die Buchung vornimmt, sofern sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche

Erklärung übernommen hat.

 

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von SEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SEN vor, an das sie für die

Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotszustandes, wenn der Kunde innerhalb der

Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung an SEN erklärt.

 

 

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

 

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig, die restliche Zahlung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig.

Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet, jedoch frühestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

 

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl SEN zur

ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück-

behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist SEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den

Kunden mit entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.

 

Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Bei Buchungen, die am Tag des Leistungsbeginns erfolgen, ist der Gesamtpreis vor Ort, aus-schließlich in bar zu entrichten. Soweit SEN zur

Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Inanspruchnahme der

vertraglichen Leistungen.

 

Bei verspäteter Rückgabe der gebuchten Ausrüstung kann der Anbieter eine Nachzahlung verlangen.

 

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht entsprechend den vereinbarten

Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine

gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der

Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

 

 

 

§ 3 Kündigung durch SEN

 

SEN kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in

solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

Dies gilt vor allem dann wenn Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltens-regeln verstoßen, die von den Beauftragten von

uns aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour gegeben wurden oder werden, der/die Gruppen-

verantwortliche(n) ihren vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour nicht nachkommen und wenn Teilnehmer oder

Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von uns enthalten sind

und übergeben oder mitgeteilt wurden.

 

Kündigt SEN, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis. SEN muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen

Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung dieser Leistung erlangt. Gutgeschriebene Beträge durch die

Leistungsträger werden dabei berücksichtigt bzw. verrechnet. Etwaige Bevollmächtigte bzw. Erfüllungsgehilfen z.B. Tour-Guide von SEN sind in

diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von SEN wahrzunehmen.

 

SEN übernimmt keine Pflichten und auch kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Wetterlage.

Alle Touren und Ausflüge werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich unge-

wöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.

 

Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen (ausgenommen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände i.S.v. § 651 h Abs. 3

BGB), rechtfertigen daher weder eine kosten-lose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf

Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder

Leistungen. Hiervon unberührt bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht für den Kunden und SEN entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

über die Kündigung bei höherer Gewalt gemäß § 651j BGB.

 

 

 

§ 4 Haftung und Rücktritt von SEN / Anbieter

 

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:


a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und

Landesüblichkeit.

 

Die vertragliche Haftung von SEN, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertrag-

licher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden von SEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt oder wenn SEN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines

Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

Die Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob

fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden

des Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

a) Vor Antritt der Reise:


Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare

außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters

oder auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde hat Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge.

 

b) Nach Antritt der Reise:

 
Wenn der Kunde trotz Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Es wird z.B. erwartet, daß mit der Natur

sorgsam umgegangen und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert werden. Dies gilt aber auch, wenn der Kunde den in der jewei-

ligen Reisebeschreibung aufgeführten Anforderungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so hat er Anspruch auf Einbehaltung des

Reisepreises, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweiti-

gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen

Beträge. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. In manchen der

genannten Fälle sind evtl. entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

 

 

 

§ 5 Rücktritt/Kündigung durch den Kunden/Teilnehmer

 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einer Rücktrittserklärung bis 21

Tage vor Reisebeginn, erlaubt sich der Reiseveranstalter die Anzahlung von 20 % einzubehalten, bei späterem Rücktritt werden folgende proz-

entualen Anteile des Reisepreises in Rechnung gestellt:

 

a) ab 14 Tage vor Reiseantritt: 30 %   (1. Stornierungsstufe)

b) ab   7 Tage:                          40 %   (2. Stornierungsstufe)

c) ab   1 Tag:                             50 %. (3. Stornierungsstufe)

 

Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.

 

Dem Kunden ist es gestattet, SEN nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte

Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. SEN behält

sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegen-über konkret zu beziffernder und zu

belegender Kosten zu berechnen.

 

Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von SEN anzuzeigen und Abhilfe zu

verlangen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung oder Agentur, wird der Reisende, soweit die Reise nicht ständig von einer eigenen Reise-

leitung von SEN begleitet wird, rechtzeitig vor Reisebeginn unterrichtet. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem

Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

 

Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§

651e BGB) kündigen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der

vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend

nur gegenüber SEN unter der unten angegeben-en Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des

Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

 

 

 

§ 6 Allgemeine Obliegenheiten des Kunden/Teilnehmers

 

Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von SEN anzuzeigen und Abhilfe zu

verlangen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung oder Agentur, wird der Reisende, soweit die Reise nicht ständig von einer eigenen Reise-

leitung von SEN begleitet wird, rechtzeitig vor Reisebeginn unterrichtet. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,

so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgeseh-

enen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SEN

unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden entfallen nur

dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

 

 

 

§ 7 Umbuchungen, Änderung der Buchung

 

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder des Ortes des Reise-

antritts, besteht nicht. Sofern eine Umbuchung möglich ist, wird sie auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen. SEN kann bis zu dem

bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Kunde erheben.

 

Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-vertrag gemäß zu den festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

 

 

§ 8 Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung

beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der

örtlichen Reiseleitung/Erfüllungsgehilfen zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es

der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Erscheint ein Kunde

verschuldet erkennbar alkoholisiert, verliert er seinen Anspruch auf Leistung, bleibt aber selbst weiter zahlungspflichtig. Der Teilnehmer hat sich so

zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausge-

schlossen ist. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanu-touren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und

Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Das

Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten. Der

Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch

ein Verschulden von SEN oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

 

Den Anweisungen des jeweiligen Erfüllungsgehilfen des Anbieters ist jederzeit Folge zu leisten, wenn sie der persönlichen Sicherheit und/oder

Gesundheit der Kunden dienen.

 

Kinder und Jugendliche bedürfen der Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten bevollmächtigten

erwachsenen Person.

 

Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Kunde verpflichtet, SEN unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu

machen.

 

 

 

§ 9 Verjährung

 

Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber SEN, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus

unerlaubter Handlung - hat der Kunde innerhalb eines Monats nach programmgemäßer Beendigung der Reise schriftlich an den Anbieter zu

stellen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SEN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SEN beruhen, verjähren nach zwei

Jahren. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SEN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

von SEN herruhen.

 

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am

Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

 

 

§ 10 Besondere Bestimmungen bei Gruppenreisen

 

SEN haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis von SEN, vom Gruppenauftraggeber zusätzlich

zu den Leistungen von SEN angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen:

 

a) Vom Gruppenauftraggeber oder dessen Beauftragten organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit SEN vertraglich vereinbarten Abreise-

und Rückreiseort.

 

b) Nicht im Leistungsumfang von SEN enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen

usw.

 

SEN haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers oder seiner Beauftragten vor, während und nach der Reise,

insbesondere nicht für Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer/innen, Sonderabsprachen mit den verschiedenen

Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem Reisenden, soweit diese nicht mit SEN abgestimmt und von dieser ausdrücklich

gebilligt wurden.

 

Der Kunde/Teilnehmer hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen bei dem von SEN eingesetzten

Erfüllungsgehilfen bzw. Beauftragten vorzunehmen. Eine Mängelanzeige ausschließlich gegenüber dem Gruppenauftraggeber oder seinen

Beauftragten ist nicht ausreichend.

 

 

 

§ 11 Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

 

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus

der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Anmeldebestäti-

gung geändert werden sollten.

 

 

 

§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl

 

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen SEN und dem Kunden, bzw. dem Reisenden und dem Gruppenauftraggeber findet

ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann SEN nur an dessen Sitz verklagen.

 

Für Klagen von SEN gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reise-

vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt

ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SEN vereinbart.

 

 

 

§ 13 Mindestteilnehmerzahl

 

Für alle angebotenen Reisen wird eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt. Wird diese nicht er-reicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis

mindestens drei Wochen, bei Touren bis 3 Tage Reisedauer 1 Woche vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhält der

Kunde den eingezahlten Reisepreis ohne Abzüge in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche des Kunden können hieraus nicht abgeleitet werden.

Der Reiseveranstalter hält sich offen, bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmerzahl durch einen eventuellen Aufpreis nach Absprache mit den

angemeldeten Teilnehmern, dennoch die Reise durchzuführen.

 

SEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

 

a) Die Mindestteilnehmerzahl bzw. die Mindestabnahme von Kanadier-Booten sowie der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SEN, muss in der konkreten Reiseausschreibung, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen, bei bestimmten Arten von Reisen oder einer allgemeinen Leistungs-beschreibung angegeben sein.

 

b) SEN hat die Mindestteilnehmerzahl bzw. die Mindestabnahme von Kanadier-Booten sowie die späteste Rücktrittsfrist in der

Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.


c) SEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.


d) Ein Rücktritt von SEN später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

 

Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SEN in der Lage ist, eine

solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über

die Absage der Reise durch SEN diesem gegenüber geltend zu machen.

 

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

 

§ 14 Dauer der Touren und vorzeitiger Abbruch, Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Die von SEN angegebenen Zeiten sind geschätzte Zeiten. Je nach Wasserführung und Windrichtung können die Zeiten variieren. Die vom Teilnehmer zu vertretenden Zeitüberschreitungen und die dadurch entstehenden Kosten, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen Rücker-stattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund der Verspätung entstehen. Bei vom Teilnehmer zu vertretenden Zeitüberschreitungen besteht kein Anspruch auf Durchführung vereinbarter Abholungen oder Transfers. Diese sind vom Teilnehmer selbst auf eigene Rechnung zu organisieren.

 

Ein Anspruch auf Rückzahlung wegen kürzerer Fahrtzeiten besteht nicht.

 

Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Reise gehen entstehende Kosten, soweit der Abbruch nicht von SEN oder dessen Erfüllungsgehilfen zu

vertreten ist, auch bei einer vorzeitigen oder besonderen Abholung des Teilnehmers bzw. von Ausrüstungsgegenständen, zu Lasten des Teil-

nehmers.

 

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige

Rückerstattung. Insbesondere wenn z.B. ein gebuchter Transfer verpasst oder die Kanutour frühzeitig an einer anderen Ausstiegsstelle beendet

wird.

 

Wird die gebuchte Kanutour durch den Kunden vorzeitig an einer vorherigen auf der bei der Einweisung genannten und auf der Flusskarte

ausgewiesenen Ausstiegsstelle beendet, ist es die Pflicht des Kunden den Anbieter telefonisch oder schriftlich per E-Mail an info@sinnerlebnis-

natur.de unter Angabe einer Telefon-Nr. für Rückfragen über den Ablageort der Ausrüstung zu informieren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen

Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages.

 

 

 

§ 15 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.

 

 

 

Wichtige Hinweise und Bestimmungen

 

 

Bestimmungen Kanuverleih/Kanutouren

 

Die Kanutouren werden ausschließlich in Begleitung erfahrener Guides angeboten. Die Kanus (Kanadier) können mit 2-3 Personen

besetzt werden. 

 

Der Kunde kann bei Anmietung eines Kanus von SEN diesen am Abfahrtstag ab 9.00 Uhr in Empfang nehmen, sofern keine andere Uhrzeit

vereinbart wurde. Am Ankunftstag ist die im Vorfeld angegebene Abholstelle zu der festgelegten Zeit anzulaufen bzw. anzusteuern.

 

Die Abholstelle ist im Vorfeld durch SEN vorgegeben. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung

entstehen zusätzliche Kosten.

 

Die Kanus (Kanadier) sind zusammen mit einem Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen von SEN auf einen Trailer aufzuladen. Die vermieteten Kanus

dürfen ausschließlich auf der gebuchten Tour benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme sowie das

Befahren des Rheins strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu

zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. Während der Tour sind die von SEN ausgegebenen Schwimmwesten zu tragen.

 

SEN übernimmt keine Haftung für vom Kunden mitgenommene elektronische Geräte.

 

Der Veranstalter kann keine Sicherheit oder Haftung für Teilnehmer gewähren, die sich von der Gruppe entfernen. Die Anweisungen der

Tourenleiter sind sicherheitsrelevant und daher zu befolgen.

 

Für jeden Teilnehmer steht individuell die passende Schwimmweste, ein Paddel in entsprechender Länge und das passende Boot mit Transport-

tonne bereit. Die Teilnehmer haben eine normale gesundheitliche Verfassung und sie müssen schwimmen können. Sie haben das für die Tour angegebene Mindestalter erreicht. Dies ist i.d.R.13 Jahre. Der Teilnehmer muß dem Guide vor der Aktivität auf allfällige körperliche, medizinische oder gesundheitliche Probleme aufmerksam machen.

 

 

An der Einstiegsstelle erfolgt eine Einweisung in die Paddeltechniken sowie Sicherheitshinweise und Informationen zu den einzelnen

Streckenabschnitte. 

 

Die Ausrüstung wird vor Ort bei Beginn der Tour zur Verfügung gestellt und ist am Ende der Tour entsprechend wieder gesäubert zurückzugeben.

 

SEN behält sich das Recht vor, falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, einzelne Teilnehmer auszuschließen oder eine Tour abzusagen.

 

Die Teilnehmer hinterlassen keine Spuren in Form von Abfall oder Naturzerstörungen.

 

 

 

Personentransfer

 

Wir können aktuell noch keinen Personentransport anbieten. Die Fahrt vom Endpunkt der Tour zum Ausgangspunkt ist daher selbst

zu organisieren. Bei Touren mit Guide (Kanuguide), können bis zu 3 Personen von Ausstiegsstelle zur Einstiegsstelle geshuttelt werden. 

Organisiert den Transfer komplett selbst, indem ihr euch mit eurer Gruppe abstimmt. Stellt vorher einen PKW oder Fahrräder an der

Ausstiegsstelle ab und kommt dann alle direkt zum Einstiegspunkt. Nach der Kanutour holt ihr die Fahrzeuge am Einstiegsort wieder ab. 

 

 

Gepäcktransport

 

Ein Gepäcktransport ist ausgeschlossen.

 

 

Boote:

 

8 x 3-Sitzer PE Kanadier für ruhige Seen und Flüsse Firma Lettmann

3 Stabile Flechtsitze aus Holz und Gurtband, Holztraverse, stabile Alu-Tragegriffe

Auftriebs- und Stützschaum unter der Mittelbank, Länge 450 cm, Breite 95 cm, Gewicht 39,5 kg, Volumen 890 L, Zuladung 330 kg

1 x Nova Craft

1 x Kajak

 

Empfehlungen

  • Kleidung aus Polyester-Mischgeweben – z.B. aus Fleece – ist leicht und trocknet schnell
  • Kopfbedeckung zum Schutz vor der Sonne
  • Regenkleidung
  • Badehose, bzw. Badeanzug
  • Sonnencreme
  • Anti-Mückenspray
  • Desinfektionsmittel ggf. Pflaster
  • Handtücher

 

Tourenanbieter

 

SinnErlebnisNatur - Einzelfirma
Alte Landstr. 43
69469 Weinheim 

 

Inhaber: Ralph Spönlein
Tel. +49 (0)160//93058926
info@sinnerlebnisnatur.de